Ein Artikel zum Projekt „Göttinger Digitale Akadmie“ ist heute im Göttinger Tageblatt erschienen. Hier ein Faksimile:

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Entschuldigung aber dieser Post ist nur für angemeldete Benutzer sichtbar. Wenn Sie Mitglied der Digitalen Akademie werden und Zugang zu diesem Inhalt erhalten wollen, dann melden Sie sich bitte unter https://digitale-akademie.adw-goe.de/anmeldung/ bzw. im Menue Digitale Akademie > Anmeldung an. Sie werden dann nach Überprüfung umgehend einen Account erhalten und können die angefragten Seiten einsehen.

Im Projekt „Digitale Akademie“ der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen sind zum 01.01.2022 oder später zwei Stellen als
studentische Hilfskraft (mit Abschluss) (m/w/d)
mit bis zu 40 Stunden monatliche Arbeitszeit zu besetzen.
English Version below in PDF.
Ihre Aufgaben
Ihr Profil
Wir bieten
ein engagiertes und motiviertes Team mit flexiblen Arbeitsbedingungen sowie die Möglichkeit, wertvolle Erfahrungen in einem sehr gefragten Arbeitsumfeld zu sammeln.
Fragen zum Projekt beantwortet Ihnen gerne
Dr. Jörg Wettlaufer, Telefon: 0551 39 37047 oder jwettla@gwdg.de.
Ihre Bewerbung senden Sie bitte bis zum 15.12.2021 per Email an jwettla@gwdg.de.
Die Akademie strebt in den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Sie versteht sich zudem als familienfreundlich und fördert die Vereinbarkeit von Wissenschaft/Beruf und Familie. Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung besonders berücksichtigt.
Reise- und Bewerbungskosten können nicht erstattet werden.
Wir weisen darauf hin, dass die Einreichung der Bewerbung eine datenschutzrechtliche Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Bewerbungsdaten durch uns darstellt. Näheres zur Rechtsgrundlage und Datenverwendung finden Sie unter: https://adw-goe.de/ueber-uns/datenschutzerklaerung/.
Diese Ausschreibung als PDF | This job offer as PDF in Englisch.
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Hier ein Hinweis auf ein Stellenangebot des DHI in Paris für einen wissenschaftlichen Mitarbeiter im Bereich Digitale Geschichtswissenschaft.
„das Deutsche Historische Institut Paris sucht ab dem 1. März 2022 eine/n wissenschaftliche/n Mitarbeiter/in (PostDoc) im Bereich digitale Geschichtswissenschaft. Es handelt sich um eine befristete Qualifikationsstelle (3+2 Jahre), welche die Konzeption und Durchführung eines Forschungsprojekts (Habilitation, second book) in den Forschungsbereichen des DHIP erlaubt.
Die Aufgaben umfassen:
Wir erwarten:
Weiter Informationen finden Sie auf der Website des Instituts:
Bewerbungsschluss ist der 9. Januar 2022.“
2. Auflage, HUP: 2021
Informationen unter: https://blogs.sub.uni-hamburg.de/hup/products-page/publikationen/183/
„Die Digitalisierung ermöglicht eine offene Wissenschaft (Open Science). Diese hat viele Aspekte, insbesondere den freien Zugang zu wissenschaftlichen Veröffentlichungen und Materialien (Open Access), transparente Begutachtungsverfahren (Open Peer Review) oder quelloffene Technologien (Open Source). Das Programm Hamburg Open Science (Laufzeit 2018–2020) unterstützt unter anderem den Kulturwandel in der Wissenschaft. In diesem Kontext entstand der nun vorliegende Leitfaden, der das rechtliche Umfeld greifbar machen soll.
Der Leitfaden erarbeitet die betroffenen Rechtsgebiete zunächst systematisch. Im zweiten Teil werden rechtliche Fragen zu Open Science beantwortet, die direkt aus den Universitäten und Bibliotheken kommen. So gelingt eine praxisnahe Aufbereitung und Vermittlung. Autoren des Leitfadens sind Dr. Till Kreutzer, Partner der Kanzlei iRights.Law, und deren wissenschaftlicher Mitarbeiter Henning Lahmann. Die vorliegende zweite, vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage ist unter Mitarbeit von Dr. Ina Kaulen, Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Carl von Ossietzky, entstanden.“
Öffentlicher Vortrag im Rahmen des Workshops
„Visualisierung und Visibilität“ der AG eHumanities
Prof. Dr. Andrea Rapp:
„Weiße Flecken, schwarze Löcher. Was machen wir sichtbar?“
Donnerstag, 21. Oktober 2021, 19:00 Uhr
per Live-Stream
über den youtube-Kanal der Akademie der Wissenschaften in Hamburg
https://www.youtube.com/user/awhamburg
Visualisierungen können mächtige Werkzeuge sein, um Daten zu strukturieren und zu explorieren, um Thesen zu überprüfen, um komplexe Zusammenhänge zu vermitteln und neue Zugänge zu schaffen. Dies kann jedoch auch dazu führen, dass inhärente Verzerrungen aus den Datengrundlagen weitergetragen oder sogar petrifiziert werden, genauso wie bestimmte Wertungen und Kanonisierungen. Das Sichtbare wird tiefer erschlossen, Normdaten basieren auf den Auswahlprozessen der Gedächtnisinstitutionen,
rechtliche Hürden verhindern die Integration notwendiger Daten. Im Vortrag soll danach gefragt werden, wie wir insbesondere in den Digitalen Geisteswissenschaften vorhandene Dispositive kritisch hinterfragen
und zu einem neuen Erbeverständnis beitragen können.
Andrea Rapp studierte Germanistik, Kunstgeschichte und Ethnologie an der Universität Trier und wurde dort 1996 promoviert. Es folgten Tätigkeiten an der Universität Trier u. a. im SFB 235 „Zwischen Maas und Rhein“,
als Geschäftsführerin des „Trier Center for Digital Humanities“ sowie als Leiterin des Digitalisierungszentrums an der Niedersächsischen Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen. Seit 2010 ist sie Professorin für
Germanistik – Computerphilologie und Mediävistik an der TU Darmstadt. Bei ihren Forschungen zur Sprache, Literatur und Kultur des Mittelalters ist die digitale Transformation Teil der Fachlichkeit, so dass traditionellphilologische
und digitale Verfahrensweisen integrativ verbunden werden.
Vortrag: Prof. Dr. Andrea Rapp
Technische Universität Darmstadt, Fachgebiet Germanistik – Computerphilologie und Mediävistik
Moderation: Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Speer
Universität zu Köln, Direktor des Thomas-Instituts der Philosophischen Fakultät
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Programm „Digitalisierung und Erschließung“
Anpassung der Fördergrundsätze für Digitalisierungsprojekte: Erweiterung des Fördergegenstands auf Bestände in ausländischen Einrichtungen und Privatsammlungen
Das Programm „Digitalisierung und Erschließung“ der Gruppe „Wissenschaftliche Literaturversorgungs- und Informationssysteme“ (LIS) war im September 2020 neu akzentuiert worden. Zum einen war das Programm über die bis dahin förderfähige Erschließung und Digitalisierung der handschriftlichen und gedruckten Überlieferung hinaus auf alle wissenschaftlich relevanten Objekte erweitert worden, zum anderen wurde der Schwerpunkt des Programms von der Erschließung auf die Digitalisierung verlagert.
Solange der Fokus auf der Erschließung lag, war die freie und öffentliche Zugänglichkeit zu den Originalen wesentlich, um Forscherinnen und Forschern eine Benutzung und tatsächliche Auseinandersetzung mit den Inhalten der Sammlungen zu ermöglichen. Daher war nur die Bearbeitung von Beständen möglich, die sich in einer Einrichtung in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft in Deutschland befanden. Analog wurde auch bei Digitalisierungsprojekten verfahren, da nur bei einer Zugänglichkeit zum Original sämtliche eventuellen Forschungsfragen (z. B. auch zur Materialität von Sammlungsgegenständen) zu beantworten sind.
Geänderte und weiterentwickelte Nutzungsformen von Digitalisaten (z. B. automatische Erschließungsverfahren, optimierte Tools zur Bearbeitung und Nachnutzung von Digitalisaten etc.) trugen zur neuen Schwerpunktsetzung im Programm „Digitalisierung und Erschließung“ bei. Das neu ausgerichtete Förderprogramm geht davon aus, dass Digitalisate das primäre Objekt für die wissenschaftliche Nutzung darstellen und nicht mehr die Originale. Daher ist der freie und dauerhafte Zugang zu Originalbeständen bei Vorlage von hochwertigen Digitalisaten in den meisten Fällen nicht mehr zwingend erforderlich.
Vor diesem Hintergrund und aufgrund der Tatsache, dass (Teil-)Bestände im Ausland oder in privatem Eigentum (etwa Unternehmensarchive, private Stiftungs- oder Adelsarchive) häufig eine hohe Relevanz für die Forschung in Deutschland haben, wurden die Förderbedingungen im Programm „Digitalisierung und Erschließung“ angepasst. Ab sofort kann auch die Digitalisierung oder die Digitalisierung in Kombination mit einer Erschließungsmaßnahme von Beständen gefördert werden, die sich in Einrichtungen im Ausland oder in Privatbesitz befinden. Der dauerhafte Verbleib und die Zugänglichkeit der Digitalisate muss dabei von der antragstellenden Einrichtung in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft in Deutschland gewährleistet werden.
Für Projekte, die ausschließlich die Beantragung einer Erschließungsmaßnahme vorsehen, gilt weiterhin, dass sich auch die Bestände dauerhaft an einer Einrichtung in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft in Deutschland befinden müssen.
An den Grundlagen zur Antragsberechtigung im Programm „Digitalisierung und Erschließung“ ändert sich mit der Erweiterung des Fördergegenstands nichts. Antragsberechtigt sind weiterhin Angehörige von wissenschaftlichen Informationsinfrastruktureinrichtungen in Deutschland wie Bibliotheken, Archive, Museen, Rechen- und Medienzentren u. ä., sofern sie gemeinnützig sind. Ferner ist jede Wissenschaftlerin und jeder Wissenschaftler in der Bundesrepublik Deutschland oder an einer deutschen Forschungseinrichtung im Ausland antragsberechtigt, deren oder dessen Ausbildung – in der Regel mit der Promotion – abgeschlossen ist.
Weiterführende Informationen
Merkblatt und ergänzender Leitfaden zum Förderprogramm „Digitalisierung Und Erschließung“ (DFG-Vordruck 12.15):
Ansprechpersonen in der DFG:
Dr. Franziska Limbach, Gruppe Wissenschaftliche Literaturversorgungs- und Informationssysteme, Tel. +49 228 885-2094, franziska.limbach@dfg.de
Ulrike Hintze, Gruppe Wissenschaftliche Literaturversorgungs- und Informationssysteme, Tel. +49 228 885-2399, ulrike.hintze@dfg.de
Sprechen Sie bitte auch die Koordination Digitalisierung und Datenkuration der Akademie an, wenn Sie in einem Vorhaben des Akademienprogramms einen Antrag in dieser Förderlinine planen. Vielen Dank!